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Vergleich Folgekostenversicherungen

Die vollständige Detailanalyse der aktuellen Folgekostentarife – beautyprotect LITE, PRO und VIP, medassure beauty und safe4beauty. Erstellt und geprüft von Gehling Consulting – unabhängige Versicherungsmathematiker (Aktuare) – im Auftrag der quadmed AG, auf Basis der offiziellen Versicherungsbedingungen.

Veröffentlicht
Juli 2026
Zuletzt aktualisiert
27. Juli 2026
Datenstand
Juni 2026

Was deckt eine Folgekostenversicherung ab?

Eine Folgekostenversicherung übernimmt Behandlungskosten, die durch Komplikationen nach einer Schönheitsoperation entstehen – etwa nach einer Brustvergrößerung, Fettabsaugung oder Nasenkorrektur. Der wichtigste Baustein: Gesetzliche Krankenkassen dürfen sich bei Komplikationen nach ästhetischen Eingriffen die Behandlungskosten vom Patienten zurückholen (Regress nach § 52 SGB V) – die Folgekostenversicherung übernimmt diese Forderung bis zu 300.000 EUR, bei beautyprotect VIP bis 500.000 EUR. Gehobene Tarife zahlen zusätzlich die private Weiterbehandlung beim ursprünglich operierenden Arzt oder in einer Privatklinik, ambulant und stationär. Einzelne Tarife decken sogar medizinisch nicht notwendige Korrekturen ab, etwa bei objektiven ästhetischen Beeinträchtigungen wie wulstigen Narben oder verrutschten Implantaten. Nicht versichert ist dagegen bei fast allen Anbietern die rein subjektive Unzufriedenheit mit dem Ergebnis. Was die einzelnen Tarife im Detail leisten, zeigt Tabelle 1.

1 Überblick

Folgekostenversicherungen decken Behandlungskosten, die infolge von Komplikationen nach einer Schönheitsoperation oder einem sonstigen ästhetischen Eingriff medizinisch notwendig sind. Je nach Versicherungsstatus – GKV-versichert, substitutive PKV-Versicherung oder Beihilfe – werden Kosten in unterschiedlicher Höhe vom Krankenversicherungsträger jedoch nicht übernommen. Die Grundlage sind gesetzliche Regelungen in der GKV (SGB V § 52), normierte Regelungen zur Beihilfe in den verschiedenen Beihilfeordnungen und die individuellen Vereinbarungen in der privaten Krankenversicherung.

Auch wenn die medizinisch notwendige Behandlung im Rahmen der regulären Gesundheitsversorgung erfolgen kann, bevorzugen viele Patienten die Weiterbehandlung durch den ursprünglich behandelnden Arzt. Dieser rechnet jedoch in der Regel ausschließlich privat ab. Die gehobenen Tarife von Folgekostenversicherungen decken auch diese private Behandlung, ambulant oder stationär.

Zusätzlich können Behandlungskosten anfallen, falls das Ergebnis nicht so ausfällt wie subjektiv oder objektiv wünschenswert wäre und eine Korrekturbehandlung erfolgen soll. Diese medizinisch nicht notwendige Leistung wird außerhalb der allgemeinen Gesundheitsversorgung nur noch rein privat angeboten. Folgekostenversicherungen übernehmen teilweise auch die Kosten dieser nicht notwendigen Korrekturbehandlungen, z. B. nach Unfällen oder falls objektiv deutliche ästhetische Beeinträchtigungen vorliegen.

In diesem Vergleich von Folgekostenversicherungen werden aktuell — Juni 2026 — angebotene Tarife beschrieben. Schwerpunkt der Tarife sind klassische Schönheitsoperationen im eigentlichen Sinne wie z. B. Brustvergrößerungen mit einem Implantat. Ästhetische Behandlungen wie Faltenstraffung, Botoxbehandlungen usw. können teilweise über eigene Tarife abgesichert werden, auch wenn sie unter die hier betrachteten Folgekostenversicherungen gedeckt sind. Letztere Tarife für „kleine“ Behandlungen werden hier nicht weiter betrachtet.

Im Abschnitt 2 wird eine Bewertung der Leistungsstärke der Tarife vorgenommen und in einem Rating zusammengefasst. Der Abschnitt 3 enthält ausführliche Informationen zu den Tarifen in tabellarischer Form.

1.1 Auswahl der Tarife

Seit der letzten Veröffentlichung des Vergleichs im Frühjahr 2023 haben sich die angebotenen Folgekostenversicherungen weiterentwickelt. Bei „medassure beauty“, vertrieben vom Assekuradeur JHC Köln und versichert von der Nürnberger Krankenversicherung, kann ab 2024 wieder eine Zufriedenheitsgarantie abgeschlossen werden, allerdings als getrennt abzuschließende Unfallzusatzversicherung mit der Dialog Versicherung AG. Die Squarelife Insurance AG hat neben den bekannten zwei Tarifen einen weiteren Tarif „beautyprotect VIP“ aufgelegt mit höheren Versicherungssummen. „safe4beauty“ wird seit 2025 vom Versicherer W. R. Berkley Europe AG – Niederlassung für Deutschland angeboten, und im Zuge des neuen Versicherers wurde die Versicherung in vielen Details überarbeitet. Alle Versicherungen werden hauptsächlich über spezialisierte Makler angeboten, die seit Jahren unverändert sind. Die betrachteten Tarife sind: „beautyprotect LITE“, „beautyprotect PRO“ und „beautyprotect VIP“ von der Squarelife Insurance AG, „medassure beauty“ von der Nürnberger Krankenversicherung AG zusammen mit „medassure beHappy“ von der Dialog Versicherung AG und „safe4beauty“ von W. R. Berkley Europe AG – Niederlassung für Deutschland.

Die Qualität der Tarife hat sich insgesamt verbessert; auch die zugehörigen Dokumente — AVB und IPID — sind mittlerweile überwiegend gut verständlich.

Der Datenstand ist Juni 2026.

1.2 Datengrundlage

Der Vergleich von Folgekostenversicherungen basiert auf den vertraglichen Vereinbarungen, wie sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und weiterem Informationsmaterial wie dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (IPID) hinterlegt sind. Punktuell wird auf zusätzliches Informationsmaterial von den Webseiten der Anbieter zurückgegriffen, z.B. zur Höhe der maximalen Versicherungssumme oder den möglichen Laufzeiten, oder auch auf die Angaben in den Versicherungsscheinen.

1.3 Aufbau des Vergleichs

Die Tarife werden in den fünf Bereichen „Konzeption“, „Umfang Versicherungsschutz“, „Ausschlüsse“, „Obliegenheiten“ und „weitere AVB-Regelungen“ beschrieben. „Konzeption“ beschreibt die Art der Versicherung und wesentliche Rahmenbedingungen wie Laufzeit, Höchstalter, Anzahl der versicherten Eingriffe und den geographischen Geltungsbereich. „Umfang Versicherungsschutz“ enthält das zentrale Deckungsversprechen, bis zu welcher Höhe und in welchen Fällen die Folgekostenversicherung leistet. Ausschlüsse und Obliegenheiten sind klassische risikobegrenzende Regelungen seitens der Versicherer.

Aufgrund der Komplexität der Materie ist eine vollständige und zugleich kompakte Darstellung leider nicht möglich. Um einen Überblick zu bekommen, findet sich deshalb in der Tabelle 1 eine Übersicht der wichtigsten Aspekte der Tarife. Um die Übersichtlichkeit zu erhöhen, werden die Tarife „beautyprotect VIP“ und „medassure beHappy“ nicht eigenständig dargestellt. Einerseits, da „beautyprotect VIP“ abgesehen von den Versicherungssummen deckungsgleich zu „beautyprotect PRO“ ist. Andererseits, da „medassure beHappy“ nur eine kleine Zusatzdeckung im Falle einer subjektiven Unzufriedenheit im Gewand einer Unfallzusatzversicherung bietet.

Diese Übersicht eignet sich für eine schnelle Orientierung. Ergänzend finden sich in der Tabelle 3 weitere Angaben zum Leistungsspektrum, zu den Ausschlüssen, Obliegenheiten und weiteren Aspekten. Diese Tabelle gibt eine umfangreiche Übersicht und geht auch auf Feinheiten ein.

1.4 Ausschlüsse im Detail

So unterschiedlich die Tarife leisten, so unterschiedlich sind ihre Ausschlüsse – für die Tarifwahl oft entscheidender als die Versicherungssumme. Alle Anbieter schließen die subjektive Unzufriedenheit mit dem OP-Ergebnis aus. Squarelife (beautyprotect) arbeitet mit wenigen, abstrakt formulierten Ausschlüssen wie Vorerkrankungen oder Dritthaftung. medassure beauty schließt u. a. Kapselfibrose Grad 1 und 2, das Breast-Illness-Syndrom sowie Behandlungen außerhalb der im Versicherungsschein genannten Länder aus. safe4beauty führt die längste Liste: neben Kapselfibrose Grad 1 und 2 auch Narben, Sensibilitätsstörungen, Taubheitsgefühle, Haarausfall bei Facelifts und Erblindung bei Augenlidstraffungen. Wichtig für Frauen mit Brustimplantaten: Nur beautyprotect PRO/VIP versichert Kapselfibrosen aller Baker-Grade. Die vollständigen Ausschlusslisten aller vier Tarife finden sich in Tabelle 1 und Tabelle 3.

Tabelle 1: Zusammenfassung Vergleich Folgekostenversicherungen

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Tarifbeautyprotect LITEbeautyprotect PRO / VIP*medassure beautysafe4beauty
AnbieterSquarelife Insurance AG, LiechtensteinSquarelife Insurance AG, LiechtensteinNürnberger Krankenversicherung AG, NürnbergW. R. Berkley Europe AG – Niederlassung für Deutschland, Köln
Vermittler / Assekuradeurquadmed AG, Liechtensteinquadmed AG, LiechtensteinJHC Service GmbH, Köln4beauty Assekuranzmakler GmbH, Köln
KonzeptionKrankenzusatzversicherung mit automatischer VerlängerungKrankenzusatzversicherung mit automatischer VerlängerungKrankenzusatzversicherung mit einer festen LaufzeitUnfallversicherung mit einer festen Laufzeit
Deckung bereits durchgeführter ästhetischer Eingriffe möglichjajaneinnein
optionale Leistungserweiterungen (vergleiche Anmerkungen in den Fußnoten)beautyprotect VIP*medassure beHappy****
GeltungsbereichSchönheits-OP weltweit, Folgebehandlung in EuropaSchönheits-OP weltweit, Folgebehandlung in Europalaut Versicherungsschein unter Nennung des behandelnden ArztesSchönheits-OP in ausgewählten Ländern unter Nennung des behandelnden Arztes, Komplikationsbehandlung in Deutschland oder Land der Durchführung
Umfang Versicherungsschutz
Kostenübernahme bei med. notwendigen Behandlungen in Folge einer ästhetischen Operation
Regress nach § 52 (2) SGB V für GKV-Versichertejajajaja
Kostenübernahme Privatarzt oder Privatklinik (außerhalb der Regelversorgung)neinjajaja
Im Detail
Kostenübernahme ambulante Behandlung (Kassenzulassung / Regelversorgung)GKV-Regress bis 300.000 EUR; PKV / Beihilfe: subsidiär bis 300.000 EUR; Zuzahlungen GKV; Selbstbehalt PKVGKV-Regress bis 300.000 EUR / 500.000 EUR*; PKV / Beihilfe: subsidiär bis 300.000 EUR / 500.000 EUR*; Zuzahlungen GKV; Selbstbehalt PKVGKV-Regress bis 300.000 EUR; PKV / Beihilfe: subsidiär bis 10.000 EUR, bei Arztwechsel bis 5.000 EUR**GKV-Regress bis 300.000 EUR; PKV / Beihilfe: subsidiär bis 300.000 EUR
Kostenübernahme ambulante Behandlung Privatarzt (außerhalb der Regelversorgung)neinbis 30.000 EUR / 50.000 EUR*, Zahlungen bis zur Höhe einer Pauschale*bis 10.000 EUR, bei Arztwechsel bis 5.000 EUR**bis 10.000 EUR mit Kostenvoranschlag***
Kostenübernahme stationäre Behandlung öffentliche KlinikGKV-Regress bis 300.000 EUR; PKV / Beihilfe: subsidiär bis 300.000 EUR; Zuzahlungen GKV; Selbstbehalt PKV; WahlleistungenGKV-Regress bis 300.000 EUR / 500.000 EUR*; PKV / Beihilfe: subsidiär bis 300.000 EUR / 500.000 EUR*; Zuzahlungen GKV; Selbstbehalt PKV; WahlleistungenGKV-Regress bis 300.000 EUR; PKV / Beihilfe: subsidiär bis 300.000 EURGKV-Regress bis 300.000 EUR; PKV / Beihilfe: subsidiär bis 300.000 EUR
Kostenübernahme stationäre Behandlung Privatklinik (keine öffentliche Klinik)neinbis zu 30.000 EUR / 50.000 EUR*, Zahlungen bis zur Höhe einer Pauschale*bis 10.000 EUR, bei Klinikwechsel bis 5.000 EUR**bis 10.000 EUR mit Kostenvoranschlag***
Kostenübernahme von med. NICHT notwendigen Behandlungen
Kostenübernahme privatärztliche Behandlung oder Privatklinikneinbis 30.000 EUR / 50.000 EUR* bei objektiver ästhetischer Beeinträchtigung*, „Unfallschutz“, „Schutz bei Brustkrebs“bis 10.000 EUR für die Leistungsbausteine „Ästhetik Plus“ und „Unfall-Schutz“**bis 10.000 EUR für die Wiederherstellung des ursprünglichen Operationsergebnisses im Rahmen einer gedeckten Folgekostenbehandlung***
weitere LeistungenReisekosten bis 300 EUR; Untersuchungs-/Biopsiekosten bei Kapselfibrose
Optionenbeautyprotect VIP: Variante von beautyprotect PRO mit erhöhten Versicherungssummen und Pauschalen*medassure beHappy: Leistung auch bei subjektiver Unzufriedenheit über Unfallzusatzversicherung****
Weiteres
mittelbare Komplikation in Folge einer Schönheits-OP versichert (z. B. unfallbedingte Folgen)jajaBaustein „Unfall-Schutz“nein (unfallbedingte Folgen aber laut Webseite versichert)
Deckung Kapselfibrosefalls med. notwendig, im Regelfall bei Grad 4Grad 1 bis 4Grad 3 und 4Grad 3 und 4
LeistungsvoraussetzungenKomplikation während der VertragslaufzeitKomplikation während der VertragslaufzeitBehandlung im Land laut Versicherungsschein, bei Arzt-/Klinikwechsel eingeschränkte Versicherungssumme; Versicherungsfall der Komplikation innerhalb eines Jahres (oder Dauer entsprechend Versicherungsschein) nach Eingriff, Behandlungsdauer maximal 2 Jahre, mit Genehmigung VR längerKostenvoranschlag, welcher genehmigt werden muss bei planbaren Behandlungen (nicht bei Notfallbehandlung und bei Behandlungen in einer öffentlichen Klinik); Behandlungsbeginn der Komplikation innerhalb von 3 Monaten nach Meldung, Behandlungsdauer maximal 12 Monate
Ausschlüsse Komplikationen (Auswahl)• Vorerkrankungen, aber Risikoprüfung bei Antragsstellung
• keine medizinisch eindeutige und unerwartete Ursache feststellbar
• subjektive Unzufriedenheit
• Dritthaftung
• altersbedingte Störung
• Folgen chronischer Erkrankungen
• Vorerkrankungen, aber Risikoprüfung bei Antragsstellung
• keine medizinisch eindeutige und unerwartete Ursache feststellbar
• subjektive Unzufriedenheit
• Dritthaftung
• altersbedingte Störung
• Folgen chronischer Erkrankungen
• Folgen einer Formveränderungen durch Bindegewebsschwäche / Dellen oder Unregelmäßigkeiten nach einer Fettabsaugung / Liposuktion
• Kunst- oder Behandlungsfehler
• Behandlungen in einem nicht im Versicherungsschein genannten Land
• subjektive Unzufriedenheit, aber über „medassure beHappy“ zusätzlich eingeschränkt abzusichern
• Patienten mit bestehender Diagnose Kapselfibrose: Keine Versicherbarkeit möglich (laut Webseite 5.6.2026)
• Komplikationen, die auf eine Produkthaftung zurückzuführen sind
• selbst beigebrachte Verletzungen
• vorsätzliche Handlung
• Kapselfibrose 1 und 2
• Eingriffe vor Versicherungsbeginn
• Psychische Erkrankungen, Depression, Breast-Illness-Syndrom
• Kunst- oder Behandlungsfehler
• Komplikationen, die ohne med. Behandlung abheilen
• subjektive Unzufriedenheit
• Brustvergrößerung: keine Versicherung möglich bei Personen, die bereits eine Kapselfibrose erlitten haben
• Produkthaftung (Implantatkosten bei Garantieablehnung maximal 600 EUR)
• selbst beigebrachte Verletzungen
• Straftaten
• Kapselfibrose 1 und 2
• Narben
• Asymmetrien und Formverschlechterungen, versichert ist dies jedoch infolge krankhafter Veränderung, die optisch beeinträchtigen
Obliegenheiten (Auswahl)• Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen
• Unterlagen einzureichen: ärztliche Behandlung, Rechnung bzw. Leistungsabrechnung Krankenversicherung
• Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen
• Unterlagen einzureichen: ärztliche Behandlung, Rechnung bzw. Leistungsabrechnung Krankenversicherung
• Meldepflicht für Behandlungen in Textform oder telefonisch
• Rückforderungsbescheid GKV / PKV unverzüglich vorlegen
• Vorlage Versichertenkarte bei GKV-Versicherten
• Meldepflicht einer Komplikation, spätestens vor einem Eingriff (schriftlich)
• Kostenvoranschlag einreichen
• Vorlage Rückforderungsbescheid oder Ablehnung PKV / Beihilfe
• Geltendmachung von Garantieansprüchen gegenüber Herstellern von Implantaten
Versicherungsbeginnab Datum Vertragsabschluss oder vereinbarter Versicherungsbeginnab Datum Vertragsabschluss oder vereinbarter VersicherungsbeginnLaut Versicherungsschein, üblich Tag des Eingriffs, frühestens mit Zahlung des Erst- oder EinmalbeitragsTag des Eingriffs
Dauer Versicherungsschutz für Komplikationenunbefristet, minimal ein Jahr und maximal bis zum 80. Lebensjahrunbefristet, minimal ein Jahr und maximal bis zum 80. Lebensjahr12 Monate oder nach Vereinbarung, laut Webseite bis zu drei Behandlungen und 5 Jahren Laufzeit12, 24 oder 36 Monate
BeitragszahlungZahlung wie vereinbart, danach entsprechend vereinbarter Zahlweise zum Fälligkeitstag bei VerlängerungZahlung wie vereinbart, danach entsprechend vereinbarter Zahlweise zum Fälligkeitstag bei VerlängerungZahlung innerhalb von 14 Tagen, bei Rücktritt durch Versicherer wegen fehlender Beitragszahlung 20 % GeschäftsgebührZahlung spätestens 14 Tage nach versichertem Eingriff
Grundlage Vergleich: AVB (Stand) und Kundeninformationen, WebseiteAVB beautyprotect LITE (Stand 07.2025)AVB beautyprotect PRO (Stand 07.2025), AVB beautyprotect VIP (Stand 07.2025)AVB medassure beauty (Stand 07.2023), AUB medassure beHappy (Stand: 02.2024), IPID: Webseite (Stand 5.6.2026)AVB safe4beauty (Stand 01.2025 DE)

*: beautyprotect PRO / VIP — Erläuterung zur fallbezogenen Pauschale: Die Squarelife Insurance AG sieht für Privatrechnungen nach GOÄ und einer Behandlung in Privatkliniken eine Absicherung der Behandlungskosten mittels fallbezogenen Pauschalen vor, vgl. auch den Anhang C: Anlage: Katalog für privatärztliche Leistungen der beautyprotect PRO / VIP AVB. Diese Pauschalen vereinfachen die Abrechnung bei Behandlungen aufgrund einer Komplikation in Folge einer Schönheitsoperation. Die Höhe der Pauschalen wurde auf der Grundlage der umfangreichen Erfahrung von mehr als 12.000 Schäden der Squarelife Insurance AG hergeleitet. Die Pauschalen liegen zwischen 250 EUR für die einfachsten Behandlungen und gehen bis zu 5.000 EUR für aufwendige Behandlungen. Auch mehrfache Zahlungen der Behandlungspauschale werden geleistet, falls mehrere Behandlungen erforderlich sind, bis zur vereinbarten Versicherungssumme von 30.000 EUR bzw. 50.000 EUR. Die häufigsten Komplikationen werden explizit genannt. Weiteren mögliche Eingriffe werden z. B. über die Dauer einer Behandlung, der Notwendigkeit einer Vollnarkose oder über die die Dauer eines stationären Aufenthalts erfasst. Kliniken und Ärzte können entweder die Pauschale direkt abrechnen oder eine klassische Aufstellung über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erstellen, die dann jedoch maximal bis zur aufgeführten Pauschale beglichen wird. Die Pauschalen sind aufgrund der Erfahrung so festgesetzt, dass angemessene Rechnungen großzügig erfasst werden, übertriebene Rechnungen jedoch außen vor bleiben. Die Pauschalen werden regelmäßig auf Angemessenheit überprüft und auch für Bestandskunden erhöht. Es ist sinnvoll, diese Pauschalen im Vorfeld mit dem behandelnden Arzt abzusprechen.
Eine ästhetische Beeinträchtigung liegt beispielsweise vor bei wulstigen Narben, Double Bubble, Rotation, Dislokation oder Bottoming out eines Implantats.
beautyprotect VIP: Die Versicherungssumme in der Regelversorgung beträgt 500.000 EUR statt 300.000 EUR, für Privatkliniken und -praxen 50.000 EUR statt 30.000 EUR. Die fallbezogenen Pauschalen sind gegenüber „beautyprotect PRO“ verdoppelt.

**: medassure beauty: Die vereinbarten Leistungen von „medassure beauty“ werden im Versicherungsschein dokumentiert und sind nicht im Bedingungswerk enthalten. Die hier aufgeführten Angaben entstammen dem IPID und der Webseite, insbesondere die Begrenzung der Leistungen auf 5.000 EUR bei einem Arzt- / Klinikwechsel (Abruf Webseite / FAQ am 5. Juni 2026). Bei „medassure beauty“ sind laut IPID auch Leistungskataloge möglich. „medassure beauty“ leistet auch bei Komplikationen infolge von Zahnbehandlungen und Zahnersatz.

***: safe4beauty: bei Behandlungen im Ausland beträgt die Versicherungssumme 10.000 EUR und zusätzlich ist ein Katalog von Behandlungspauschalen fest vereinbart, siehe AVB 4.4.

****: medassure beHappy: Unfallzusatzversicherung mit einer ergänzenden Deckung bei subjektiver Unzufriedenheit mit dem Operationsergebnis mit einer Leistungshöhe von maximal 2.000 EUR. Außerdem übliche Leistungen einer Unfallzusatzversicherung mit einer Versicherungssumme von 20.000 EUR und einer Todesfallleistung von 10.000 EUR. Der Versicherer ist die Dialog Versicherung AG, München.

2 Bewertung der Folgekostentarife

Maßgeblich für die Leistungsstärke eines Tarifs sind Umfang und Grenzen des Versicherungsschutzes sowie die Höhe der versicherten Summen. Dem Bereich „Umfang Versicherungsschutz“ kommt daher mit einem Gewicht von 50 % die größte Bedeutung in der Gesamtbewertung zu.

Ebenfalls relevant sind Aspekte wie Deckung auch vergangener Eingriffe, die Versicherungsdauer — also der Zeitraum, über den Folgekosten nach einem ästhetischen Eingriff übernommen werden —, mögliche Leistungserweiterungen sowie die geografische Reichweite des Schutzes. Diese „Konzeption“ (Versicherungsdauer, beliebiger Zeitpunkt des Abschlusses, mehrere Eingriffe, direkte Anknüpfung an einem geplanten Eingriff, Länder eines Eingriffs oder der Folgebehandlung) wird mit einem Anteil von 20 % bewertet.

Ausschlüsse gehen mit 20 % in die Gesamtbewertung ein, die Obliegenheiten und weitere Regelungen jeweils mit 5 %. Obliegenheiten wie ein verpflichtender Kostenvoranschlag, die einen starken Einfluss auf den Versicherungsschutz haben, werden im Bereich „Versicherungsschutz“ berücksichtigt.

2.1 Anmerkungen zu den einzelnen Ratingkriterien

2.1.1 Konzeption

Die Squarelife Insurance AG hat die bestehenden Tarife „beautyprotect LITE“ und „beautyprotect PRO“ punktuell überarbeitet und den neuen Tarif „beautyprotect VIP“ mit deutlich höheren Versicherungssummen und fallbezogenen Pauschalen, sonst aber identisch gestaltet. Wesentlichen Eigenschaften wie fortlaufende Krankenzusatzversicherung mit monatlicher automatischer Verlängerung sind weiterhin enthalten. Dieser Ansatz vereinfacht den Umgang mit der Folgekostenversicherung erheblich, zumal auch bereits vor Vertragsabschluss durchgeführte ästhetische Eingriffe unter die Versicherung fallen. Versicherte müssen sich keine Gedanken darüber machen, ob geplante Eingriffe gedeckt sind oder Komplikationen erst nach einem oder mehreren Jahren auftreten. Auch gibt es nur wenige geografische Restriktionen.

Die Nürnberger Krankenversicherung mit „medassure beauty“ und W. R. Berkley Europe AG – Niederlassung für Deutschland mit „safe4beauty“ bieten eine klassische Folgekostenversicherung an, die an einen oder mehreren konkreten Eingriffen gekoppelt ist mit einer fest vereinbarten Versicherungsdauer. Beispielsweise werden die Art des Eingriffs und auch der behandelnde Arzt oder die Klinik im Versicherungsantrag abgefragt. „medassure beauty“ bietet dabei laut Webseite großzügige Versicherungsdauern bis zu fünf Jahren an. Außerdem können Schönheits-OPs und die Komplikationsbehandlung nach Vereinbarung auch im Ausland erfolgen. „safe4beauty“ hat neu auch die Möglichkeit aufgenommen, dass die Schönheits-OP in ausgewählten ausländischen Ländern durchgeführt werden kann. Eine eventuelle Komplikationsbehandlung muss dann in Deutschland oder dem Land der Schönheits-OP erfolgen.

Der Ansatz der drei Anbieter unterscheidet sich insofern. Die „beautyprotect“-Tarife decken allgemein die Folgekosten auch weiterer eventueller Eingriffe, ohne dass dann die Art des Eingriffs oder der Operateur bekannt wäre. Die weiteren Anbieter bieten eine Deckung für genau definierte Operationen an und fragen beim Versicherungsantrag die hierfür erforderlichen Angaben ab. Diese Informationen können dann in die Risikoprüfung und auch die Preisfindung einfließen.

Relevante Unterschiede gibt es auch bei dem Zeitraum, innerhalb derer eine Folgebehandlung nach einer Komplikation begonnen und abgeschlossen werden muss.

2.1.2 Umfang Versicherungsschutz

Als einziger der betrachteten Tarife übernimmt „beautyprotect LITE“ der Squarelife Insurance AG keine privatärztlichen Kosten außerhalb der Regelversorgung. Der Schutz beschränkt sich im Wesentlichen auf mögliche GKV-Regressforderungen sowie nicht übernommene Kosten in PKV oder Beihilfe. Insofern ist dieser Tarif tatsächlich ein „Lite“-Tarif und lässt sich nicht mit den weiteren Tarifen vergleichen. Aus diesem Grund wird für „beautyprotect LITE“ auch keine Bewertung in der Kategorie Versicherungsschutz vorgenommen.

In allen übrigen Tarifen werden privatärztliche Kosten für medizinisch notwendige Folgebehandlungen ambulant oder stationär übernommen, teilweise nach Vorleistung des regulären Krankenversicherungsschutzes. Dies ist der zentrale Leistungsbaustein. Unterschiede gibt es bei der Versicherungssumme und damit der Höhe der Kostenübernahme einer privaten Arztrechnung oder Klinikrechnung und den Abrechnungsmodalitäten. Die Squarelife Insurance AG hat ein System von Pauschalen für private Behandlungen eingeführt, die direkt von den Ärzten oder Kliniken abgerechnet werden können unter Berücksichtigung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine pauschale Abrechnung erleichtert und beschleunigt den Abrechnungsprozess. „beautyprotect VIP“ zielt mit den erhöhten Versicherungssummen auf spezialisierte und anspruchsvolle Ärzte und Kliniken, die deutlich höhere Honorare als im Regelfall verlangen.

„medassure beauty“ hat eine Begrenzung der Versicherungssummen bei einem Wechsel des Arztes oder der Klinik für die Komplikationsbehandlung auf 5.000 EUR im Vergleich zur üblichen Versicherungssumme von 10.000 EUR. Hier spiegelt sich eventuell der bereits erwähnte Ansatz, dass eine konkrete Behandlung bei einem konkreten Arzt versichert wird. Auch ist die Kostenerstattung in der ambulanten Regelversorgung auf 10.000 EUR begrenzt bei Privatpatienten und Beihilfeberechtigten.

Für schwerwiegende Komplikationen greift typischerweise erstmal der existierende Versicherungsschutz der Patienten, und die Folgekostenversicherungen übernehmen dann subsidiär nicht übernommene Kosten einer Klinik. In diesen Fällen sind generell hohe Versicherungssummen von 300.000 EUR üblich, bei „beautyprotect PRO“ sogar 500.000 EUR.

Bei der Übernahme medizinisch nicht notwendiger Behandlungen geht die Squarelife einen eigenen, kundenfreundlichen Weg und versichert auch objektive ästhetische Beeinträchtigungen. Dazu gehören z. B. wulstige Narben, Double Bubble, Rotation, Dislokation oder Bottoming out eines Implantats. Selbst wenn andere Anbieter im Einzelfall großzügig bei medizinisch nicht notwendigen Behandlungen sein sollten, schafft die explizite vertragliche Regelung bei der Squarelife für Versicherte eine deutlich größere Rechtssicherheit und mindert das Konfliktpotenzial.

Bei allen Anbietern sind eventuelle Unfallfolgen versichert insofern, dass falls eine medizinisch notwendige Behandlung erforderlich ist, auch die „Wiederherstellung des ursprünglichen Operationsergebnisses“ mitgedeckt ist. Dies sind bei „medassure beauty“ und „safe4beauty“ inkludierte Leistungsbausteine, bei den „beautyprotect“-Tarifen gehört dies bereits zum Kernversprechen.

„Fillerbehandlungen“ und ähnliches werden bei W. R. Berkley Europe mit „safe4beauty“ recht umfangreich eigenständig geregelt.

„beautyprotect PRO“ bzw. „VIP“ enthalten neu eine Leistung bei einer „Brustrekonstruktion nach Brustkrebs“. Bei einer Brustkrebserkrankung sind Brustrekonstruktionen mitversichert, welche nicht medizinisch notwendig sind und deshalb von der Krankenversicherung nicht übernommen werden z. B. bei der zweiten, nicht erkrankten Brust. Dieser Schutz hat allerdings eine Wartezeit von zwei Jahren nach Vertragsabschluss.

Vor einer Kostenübernahme einer Komplikationsbehandlung verlangt „safe4beauty“ von W. R. Berkley Europe als einziger Tarif einen Kostenvoranschlag bei einer Behandlung in einer Privatklinik oder Privatpraxis, der genehmigt werden muss. Über diese Genehmigungspflicht besteht bei diesem Tarif eine Eingriffsmöglichkeit des Versicherers auf die Kosten einer Folgebehandlung. Nähere Angaben zum Umgang mit einem Kostenvoranschlag finden sich leider nicht. Sowohl „medassure beauty“ als auch „safe4beauty“ begrenzen generell die Kostenerstattung in der privaten Abrechnung auf den 3,5-fachen Steigerungsfaktor der GOÄ.

2.1.3 Ausschlüsse

Die Tarife der Squarelife Insurance AG („beautyprotect LITE“, „PRO“ und „VIP“) sowie „medassure beauty“ der Nürnberger Krankenversicherung arbeiten mit einem vergleichsweise überschaubaren Ausschlusskatalog. Squarelife listet dabei eher abstrakt formulierte Ausschlüsse auf, die Nürnberger Krankenversicherung mit „medassure beauty“ wenige konkrete medizinische Ausschlüsse oder einige allgemeine Sachverhalte. „safe4beauty“ von W. R. Berkley Europe listet hingegen eine deutlich umfangreichere Reihe möglicher Komplikationen auf, die vom Versicherungsschutz ausgenommen sind. Für Fillerbehandlungen gibt es wieder eigene zusätzliche Ausschlüsse.

Squarelife versichert Kapselfibrosen unabhängig vom Baker-Grad, „medassure beauty“ und „safe4beauty“ schließen den Baker-Grad 1 und 2 aus. Für den Nachweis einer Kapselfibrose wurde bisher eine Biopsie verlangt. „safe4beauty“ übernimmt explizit die Untersuchungskosten einer Biopsie und erlaubt neu auch den Nachweis einer Kapselfibrose durch eine Mammographie. „safe4beauty“ begrenzt auch die Kosten eines Implantats, wenn eigentlich ein Garantiefall vorliegt.

2.1.4 Obliegenheiten

Für einen gültigen Leistungsanspruch muss der Versicherte die vereinbarten Obliegenheiten erfüllen. Neben den üblichen und bekannten Obliegenheiten wie korrekten Angaben beim Antrag gehören bei den Folgekostenversicherungen insbesondere Informationspflichten gegenüber den Versicherern im Schadensfall dazu. Generell ist ein Versicherungsfall unverzüglich dem Versicherer zu melden. Die bereits erwähnte Geltendmachung von Garantieansprüchen gegenüber Implantatherstellern bei W. R. Berkley Europe findet sich indirekt in den Ausschlüssen einer Dritthaftung bei den anderen Tarifen. Mit der Verpflichtung bei „safe4beauty“ von W. R. Berkley Europe, einen Kostenvoranschlag einzureichen und genehmigen zu lassen, steht dieser Versicherer alleine da.

2.1.5 Weitere Regelungen

„safe4beauty“ erlaubt eine Beitragszahlung nach der Schönheits-OP, falls der Vertrag rechtzeitig vorher abgeschlossen wurde. „medassure beauty“ lässt sich durch „medassure beHappy“ um eine kleine Leistung bei subjektiver Unzufriedenheit ergänzen.

2.2 Vor- und Nachteile der einzelnen Tarife

Positiv gehen folgende Punkte in die Leistungsbewertung ein:

  • umfangreicher Versicherungsschutz: GKV-Regress, Leistungen in der Regelversorgung, privatärztliche Abrechnung in der Privatpraxis oder Privatklinik, Deckung medizinisch nicht notwendiger Behandlungen
  • hohe Versicherungssummen bei privatärztlicher Abrechnung
  • Leistungsvoraussetzungen und Obliegenheiten beschränken sich auf wichtige und übliche Aspekte
  • lange Versicherungsdauern und die Deckung vergangener Operationen
  • Chefarztbehandlung und 1-/2-Bett-Zimmer im Krankenhaus (Wahlleistungen)
  • wenige Ausschlüsse
  • Schönheits-OPs und Komplikationsbehandlungen auch außerhalb Deutschlands möglich

Als Nachteil wird entsprechend gewertet:

  • niedrige Versicherungssummen bei einer privatärztlichen Abrechnung
  • schriftlicher Kostenvoranschlag
  • vielfältige Ausschlüsse medizinischer Nebenwirkungen
  • Einschränkung der Kostenerstattung von Medikamenten
  • Deckung nur medizinisch notwendiger Behandlungen
  • einschränkende Regelungen für Behandlungen im Ausland
  • kurze Zeiträume für die Durchführung einer Komplikationsbehandlung

Tabelle 2: Vor- / Nachteile und Bewertung der betrachteten Folgekostenversicherungen

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Vor- / Nachteilebeautyprotect LITEbeautyprotect PRO / VIP*medassure beautysafe4beauty
Vorteile• Absicherung mittelbarer Komplikationen z. B. aufgrund eines Unfalls
• wenige konkrete Ausschlüsse
• Beliebige Eingriffe während der Vertragslaufzeit mitversichert, Mindestlaufzeit 1 Jahr, danach monatlich kündbar
• Abschluss und Absicherung auch noch nach einem ästhetischen Eingriff möglich
• Ästhetische Eingriffe weltweit möglich, Komplikationsbehandlung in Europa
• Versicherungssumme für privatärztliche Leistungen bis 30.000 EUR bzw. 50.000 EUR*
• Behandlung und Kostenerstattung auch bei med. nicht notwendigen Eingriff (objektive Beeinträchtigung, z. B. Kapselfibrose Grad 1 und 2), dies impliziert auch die „Wiederherstellung des ursprünglichen OP-Ergebnisses“
• Absicherung mittelbarer Komplikationen z. B. aufgrund eines Unfalls
• wenige konkrete Ausschlüsse
• Beliebige Eingriffe während der Vertragslaufzeit mitversichert, Mindestlaufzeit 1 Jahr, danach monatlich kündbar
• Abschluss und Absicherung auch noch nach einem ästhetischen Eingriff möglich
• Ästhetische Eingriffe weltweit möglich, Komplikationsbehandlung in Europa
• PKV: Kostenübernahme Akutkrankenhaus bis 300.000 EUR
• Kostenübernahme einer Behandlung bei gleichzeitiger Wiederherstellung des ursprünglichen Ergebnisses, falls ein Versicherungsfall vorliegt; „Unfall-Schutz“
• Ästhetische Eingriffe und Komplikationsbehandlung nach Vereinbarung auch außerhalb Deutschlands
• Kostenübernahme in der Regelversorgung bis 300.000 EUR ambulant und stationär
• Kostenübernahme einer Behandlung bei gleichzeitiger Wiederherstellung des ursprünglichen Ergebnisses, falls ein Versicherungsfall vorliegt; „Unfall-Schutz“ laut Webseite
• Beitragszahlung auch bis 14 Tage nach dem Eingriff möglich
• Ästhetische Eingriffe und Komplikationsbehandlung auch in ausgewählten europäischen Ländern
Nachteile• Versicherungsschutz nur für die Regelversorgung (Kassenzulassung)
• nur med. notwendige Behandlungen
• Kündigung zum Ende eines Versicherungsjahres seitens Versicherer möglich
• fallbezogene Pauschale für die Abrechnung Privatarzt oder Privatklinik
• Kündigung zum Ende eines Versicherungsjahres seitens Versicherer möglich
• privatärztliche Abrechnung bis 10.000 EUR, bei Arzt-/Klinikwechsel nur bis 5.000 EUR; ambulante Behandlungen auch in der Regelversorgung nur bis 10.000 EUR
• vorwiegend nur med. notwendige Behandlungen
• Expliziter Ausschluss Breast-Illness-Syndrom
• Erstattung Medikamente und Rezeptgebühr bis 400 EUR
• 20 % Geschäftsgebühr bei Rücktritt aufgrund nicht erfolgter Beitragszahlung
• Behandlungsdauer Komplikation maximal 2 Jahre
• Privatrechnungen auf 10.000 EUR begrenzt, Leistungsbegrenzung im Ausland auf 10.000 EUR unter Anwendung eines Katalogs von Leistungspauschalen
• vorwiegend nur med. notwendige Behandlungen
• Kostenvoranschlag zwingend bei planbaren Behandlungen
• viele, auch explizit krankheitsbezogene Ausschlüsse
• Schriftliche Meldepflicht einer Komplikation
• Leistung evtl. erst nach Schlichtungsverfahren
• Komplikationsbehandlung innerhalb von 12 Monaten abzuschließen
Leistungsbewertung (Skala von bis ★★★★★)
Konzeption (20 %)★★★★★★★★ / ★★★★★★★★★
Versicherungsschutz und Leistungsvoraussetzungen (50 %)keine Bewertung**★★★★ / ★★★★★★★★★★★
Ausschlüsse (20 %)★★★★★★★★ / ★★★★★★★★★
Obliegenheiten (5 %)★★★★★★★★ / ★★★★★★★★★★
Weitere Regelungen (5 %)★★★★★★★★ / ★★★★★★★★★★★
Gesamtkeine Bewertung**★★★★ (4,0) / ★★★★ (4,4)★★★ (3,1)★★★ (2,7)
Grundlage Vergleich: AVB (Stand) und KundeninformationenAVB beautyprotect LITE (Stand 07.2025)AVB beautyprotect PRO (Stand 07.2025), AVB beautyprotect VIP (Stand 07.2025)AVB medassure beauty (Stand 07.2023), AUB medassure beHappy (Stand: 02.2024), IPID: Webseite (Stand 5.6.2026)AVB safe4beauty (Stand 01.2025 DE)

*: beautyprotect VIP: Die Versicherungssummen sind deutlich erhöht im Vergleich zu beautyprotect PRO

**: „beautyprotect LITE“ bildet mit der Beschränkung auf einen GKV-Regress eine eigene Produktkategorie und ist somit nicht mit den weiteren Tarifen vergleichbar. Deshalb wird keine Bewertung für den Versicherungsschutz und keine Gesamtbewertung vergeben. Die weiteren Ratingkriterien sind über die Tarife vergleichbar.

2.3 Gesamtbewertung

In der Gesamtbewertung erzielen die Tarife „beautyprotect PRO“ und „beautyprotect VIP“ der Squarelife Insurance AG die höchsten Punktzahlen. Ausschlaggebend sind die Kostenübernahme privatärztlicher Leistungen bis zu 30.000 EUR bei „beautyprotect PRO“ bzw. 50.000 EUR bei „beautyprotect VIP“ sowie die Mitversicherung objektiver ästhetischer Beeinträchtigungen, auch soweit diese medizinisch nicht notwendig sind. Außerdem hebt sich der Versicherungsansatz mit einer jährlichen Verlängerung ohne konkrete Bindung an einem ästhetischen Eingriff positiv hervor. Über „beautyprotect VIP“ lassen sich auch exklusive Kosten decken.

„medassure beauty“ leistet bei ambulanter Behandlung und einer Privatklinik generell bis 10.000 EUR, bei einem Wechsel des Arztes oder der Klinik sogar nur bis 5.000 EUR, bei Behandlungen in öffentlichen Kliniken jedoch bis 300.000 EUR bei Privatpatienten und der Beihilfe. Auffällig ist zudem die Begrenzung der Medikamenten- und Rezeptgebührenerstattung auf 400 EUR. Die Integration der Bausteine „Unfall-Schutz“ und „Ästhetik Plus“ wertet den Tarif auf, da dies medizinisch nicht notwendige Behandlungen wären.

„safe4beauty“ erstattet bis zu 300.000 EUR in der Regelversorgung. Bei Privatärzten und -kliniken wird jedoch generell ein Kostenvoranschlag verlangt, der zu genehmigen ist außer in Notfällen. Der operative Umgang hiermit ist unklar. Daneben leistet „safe4beauty“ auch bei einer OP, die die Wiederherstellung des ursprünglichen OP-Ergebnisses vornimmt und geht damit einen Schritt in Richtung medizinisch nicht notwendige Behandlungen. Laut Webseite wird auch für die Folgen eines Unfalls aufgekommen.

Bei den Ausschlüssen fällt „safe4beauty“ von W. R. Berkley Europe durch eine im Vergleich sehr lange Liste auf, die viele konkrete medizinische Komplikationen aufführt. „medassure beauty“ listet deutlich weniger Punkte auf mit nur noch wenigen konkreten Komplikationen. Die Squarelife Insurance AG beschränkt sich auf eher abstrakte Ausschlüsse, wobei ein Ausschluss der „Dritthaftung“ am häufigsten auftreten dürfte. Außerdem werden Formveränderung bzw. Dellen explizit ausgeschlossen.

Die weiteren Regelungen unterscheiden sich nur geringfügig. Erwähnenswert ist die großzügige Regelung zur Beitragszahlung bis zu einem Zeitpunkt nach der OP bei „safe4beauty“.

Die Gesamtbewertung von „beautyprotect PRO“ erreicht damit vier Sterne (4,0 Punkte) wie auch „beautyprotect VIP“ vier Sterne (4,4 Punkte) auf einer Skala von einem bis zu fünf Sternen. „medassure beauty“ erreicht 3,1 Punkte und damit drei Sterne wie auch „safe4beauty“ mit 2,7 Punkten und drei Sternen. „beautyprotect LITE“ bekommt keine Gesamtbewertung aufgrund der Beschränkung von Leistungen auf die Regelversorgung, auch wenn die sonstigen Regelungen vergleichbar gut ausfallen wie im Tarif „beautyprotect PRO“.

beautyprotect vs. medassure – der direkte Vergleich

Die beiden meistgefragten Anbieter im direkten Vergleich: beautyprotect (Squarelife) gewinnt das Rating 2026 mit 4,0 (PRO) bzw. 4,4 (VIP) von 5 Sternen, medassure beauty erreicht 3,1. Für beautyprotect sprechen die höheren Versicherungssummen bei Privatbehandlungen (30.000/50.000 EUR statt 10.000 EUR), die Deckung bereits durchgeführter Eingriffe, die unbefristete Laufzeit mit monatlicher Kündbarkeit und die Absicherung objektiver ästhetischer Beeinträchtigungen inklusive Kapselfibrose aller Grade. Für medassure sprechen die Kostenübernahme im Akutkrankenhaus bis 300.000 EUR für Privatpatienten und die per Option erweiterbare Deckung („beHappy“ bei subjektiver Unzufriedenheit). Zu beachten bei medassure: nur 5.000 EUR bei Arzt- oder Klinikwechsel, Medikamente nur bis 400 EUR, fester Vertrag je Eingriff. Fazit der Aktuare: Wer flexiblen Dauerschutz will, fährt mit beautyprotect besser; medassure punktet bei einmaligen, genau geplanten Eingriffen.

3 Ergänzende tabellarische Übersicht der aktuellen Angebote an Folgekostenversicherungen

Tabelle 3: ausführlicher Vergleich der betrachteten Folgekostenversicherungen

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Tarifbeautyprotect LITEbeautyprotect PRO / VIP*medassure beautysafe4beauty
VersichererSquarelife Insurance AG, LiechtensteinSquarelife Insurance AG, LiechtensteinNürnberger Krankenversicherung AG, NürnbergW. R. Berkley Europe AG – Niederlassung für Deutschland, Köln
Vermittler / Assekuradeurquadmed AG, Liechtensteinquadmed AG, LiechtensteinJHC Service GmbH, Köln4beauty Assekuranzmakler GmbH, Köln
KonzeptionKrankenzusatzversicherung mit automatischer VerlängerungKrankenzusatzversicherung mit automatischer VerlängerungKrankenzusatzversicherung mit einer festen LaufzeitUnfallversicherung mit einer festen Laufzeit
Versicherung bereits durchgeführter ästhetischer Eingriffe möglichjajaneinnein
GeltungsbereichSchönheits-OP weltweit, Folgebehandlung EuropaSchönheits-OP weltweit, Folgebehandlung Europalaut VersicherungsscheinSchönheits-OP in: Deutschland, Italien, Österreich, Tschechische Republik, Spanien, Frankreich; Komplikationsbehandlung in Deutschland oder Land der Durchführung
Vertragslaufzeit bis 80. Lebensjahr durch automatische Verlängerung möglichjajaneinnein
optionale Leistungserweiterungenbeautyprotect VIP*medassure beHappy****
Unfallschutz?mittelbare Folgen wie Unfällemittelbare Folgen wie Unfälle„Unfall-Schutz“ inkludiert, auch falls Wiederherstellung des ursprünglichen OP-Ergebnisses med. nicht notwendigja laut Webseite, keine explizite Regelung in den AVB
Versicherungsschutz in Abhängigkeit vom EingriffneinKostendeckung Privatabrechnungen erfolgt pauschal in Abhängigkeit vom EingriffFestlegung Arzt der Schönheits-OP und Land der Behandlung und Komplikationsbehandlung im Versicherungsscheinbei Eingriffen im Ausland pauschale Kostendeckung je Eingriff
Sonderregelungen „Faltenbehandlungen“neinneinneinFillerbehandlungen / Botox / Fadenliftung
Umfang Versicherungsschutz
Kostenübernahme bei med. notwendigen Behandlungen in Folge einer ästhetischen Operation (Übersicht)
Regress nach § 52 (2) SGB V für GKV-Versichertejajajaja
Kostenübernahme Privatarzt oder Privatklinik (außerhalb der Regelversorgung)neinjajaja
Kostenübernahme von Wahlleistungen im Krankenhaus wie Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung etc.jajakeine explizite RegelungKostenübernahme folgt der Pflichtkrankenversicherung
Kostenübernahme Zuzahlungen GKV und Selbstbehalte PKVjajakeine explizite Regelungkeine explizite Regelung
Kostenübernahme von med. NICHT notwendigen Behandlungen
Kostenübernahme privatärztliche Behandlung oder Privatklinikneinbei objektiver ästhetischer Beeinträchtigung*, „Unfallschutz“, „Schutz bei Brustkrebs“über integrierte Leistungsbausteine „Ästhetik Plus“, „Unfall-Schutz“Wiederherstellung des ursprünglichen OP-Ergebnisses versichert
Kostenübernahme im Detail med. notwendige Behandlungen
Kostenübernahme ambulante Behandlung (Kassenzulassung / Regelversorgung)GKV-Regress bis 300.000 EUR; PKV / Beihilfe: subsidiär bis 300.000 EUR; Zuzahlungen GKV; Selbstbehalt PKVGKV-Regress bis 300.000 EUR / 500.000 EUR*; PKV / Beihilfe: subsidiär bis 300.000 EUR / 500.000 EUR*; Zuzahlungen GKV; Selbstbehalt PKVGKV-Regress bis 300.000 EUR; PKV / Beihilfe: subsidiär bis 10.000 EUR, bei Arztwechsel bis 5.000 EUR**; Medikamente und Rezeptgebühren bis 400 EUR; bis 3,5-fache GOÄGKV-Regress bis 300.000 EUR; PKV / Beihilfe: subsidiär bis 300.000 EUR; bis 3,5-fache GOÄ; Reisekosten bis 300 EUR; Untersuchungs-/Biopsiekosten Kapselfibrose; im Ausland insgesamt maximal 10.000 EUR
Kostenübernahme ambulante Behandlung Privatarzt (außerhalb der Regelversorgung)neinbis 30.000 EUR / 50.000 EUR*, Zahlungen bis zur Höhe einer Pauschale*bis 10.000 EUR, bei Arztwechsel bis 5.000 EUR**; Medikamente und Rezeptgebühren bis 400 EUR; bis 3,5-fache GOÄbis 10.000 EUR mit Kostenvoranschlag***; bis 3,5-fache GOÄ; Reisekosten bis 300 EUR; Untersuchungs-/Biopsiekosten Kapselfibrose; im Ausland insgesamt maximal 10.000 EUR
Kostenübernahme stationäre Behandlung öffentliche KlinikGKV-Regress bis 300.000 EUR; PKV / Beihilfe: subsidiär bis 300.000 EUR; Zuzahlungen GKV; Selbstbehalt PKV; Chefarzt- und 1-/2-BettzimmerGKV-Regress bis 300.000 EUR / 500.000 EUR*; PKV / Beihilfe: subsidiär bis 300.000 EUR / 500.000 EUR*; Zuzahlungen GKV; Selbstbehalt PKV; Chefarzt- und 1-/2-BettzimmerGKV-Regress bis 300.000 EUR; PKV / Beihilfe: subsidiär bis 300.000 EUR; Medikamente und Rezeptgebühren bis 400 EUR; 3,5-fache GOÄGKV-Regress bis 300.000 EUR; PKV / Beihilfe: subsidiär bis 300.000 EUR; 3,5-fache GOÄ; Untersuchungs-/Biopsiekosten Kapselfibrose; Reisekosten bis 300 EUR; im Ausland insgesamt maximal 10.000 EUR, Wahlleistungen folgen der Pflichtversicherung
Kostenübernahme stationäre Behandlung Privatklinik (keine öffentliche Klinik)neinbis zu 30.000 EUR / 50.000 EUR*, Zahlungen bis zur Höhe einer Pauschale*bis 10.000 EUR, bei Klinikwechsel bis 5.000 EUR**; 3,5-fache GOÄ; Medikamente und Rezeptgebühren bis 400 EURbis 10.000 EUR mit Kostenvoranschlag***; bis 3,5-fache GOÄ; Reisekosten bis 300 EUR; Untersuchungs-/Biopsiekosten Kapselfibrose; im Ausland insgesamt maximal 10.000 EUR
Kostenübernahme im Detail med. NICHT notwendige Behandlungen
Erstattung der Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Operationsergebnissesneinja, privatärztlich bis 30.000 EUR / 50.000 EUR* für alle Leistungen*Baustein „Ästhetik Plus“, d. h. Wiederherstellung des ursprünglichen OP-Ergebnisses versichert bis 10.000 EUR; Medikamente und Rezeptgebühren bis 400 EUR; bei Arzt-/Klinikwechsel bis 5.000 EUR**ja, Versicherungssumme identisch zu med. notw. Behandlungen***
Erstattung Behandlungen aufgrund objektiver ästhetischer Beeinträchtigungneinja, privatärztlich bis 30.000 EUR / 50.000 EUR* für alle Leistungen*„Ästhetik Plus“, d. h. Wiederherstellung des ursprünglichen OP-Ergebnisses versichert bis 10.000 EUR, Medikamente und Rezeptgebühren bis 400 EUR; bei Arzt-/Klinikwechsel bis 5.000 EUR; „Unfall-Schutz“nein, aber Wiederherstellung des ursprünglichen OP-Ergebnisses versichert, Versicherungssumme identisch zu med. notwend. Behandlungen
Leistungen im Rahmen von Brustkrebsneinergänzende Leistungen einer Brustrekonstruktion einschließlich des Einsatzes von Brustimplantaten bei nicht von der Krankenversicherung gedeckten Eingriffen, z. B. vorsorglicher Brustamputation; Wartezeit 24 Monateneinnein
Sonderfall Faltenbehandlungenkeine Sonderregelungkeine Sonderregelungkeine SonderregelungFillerbehandlungen: Kortikosteroid bis max. 500 EUR; weitere Behandlungen bis max. 1.500 EUR bei 3,5-fache GOÄ; Botox-/Fadenlifting: maximal 1.500 EUR bei 3,5-fache GOÄ
Weiteres
Deckung Kapselfibrosefalls med. notwendig, im Regelfall bei Grad 4Grad 1 bis 4Grad 3 und 4Grad 3 und 4
Nachweiskosten Kapselfibrosenein (ja, falls med. indiziert)nein (ja, falls med. indiziert oder nötig aufgrund objektiver Beeinträchtigung)nein (ja, falls med. indiziert)ja, durch Biopsie oder Mammographie
Reisekostenneinneinneinbis 300 EUR, falls > 50 km, eigener PKW: 0,30 EUR pro km, maximal 300 EUR
LeistungsvoraussetzungenKomplikation während der VertragslaufzeitKomplikation während der VertragslaufzeitVersicherungsfall der Komplikation innerhalb eines Jahres (oder Dauer entsprechend Versicherungsschein) nach Eingriff, Behandlungsdauer maximal 2 Jahre, mit Genehmigung VR längerKostenvoranschlag bei einer Behandlung in einer Privatklinik oder Privatpraxis (nicht bei Notfallbehandlungen); Behandlungsbeginn der Komplikation innerhalb von 3 Monaten nach Meldung, Behandlungsdauer maximal 12 Monate
Ausschlüsse Komplikationen• Vorerkrankungen, aber Risikoprüfung bei Antragsstellung
• keine medizinisch eindeutige und unerwartete Ursache feststellbar
• subjektive Unzufriedenheit
• Dritthaftung
• altersbedingte Störung
• Folgen chronischer Erkrankungen
• Vorerkrankungen, aber Risikoprüfung bei Antragsstellung
• keine medizinisch eindeutige und unerwartete Ursache feststellbar
• subjektive Unzufriedenheit
• Dritthaftung
• altersbedingte Störung
• Folgen chronischer Erkrankungen
• Folgen einer Formveränderungen durch Bindegewebsschwäche / durch Dellen oder Unregelmäßigkeiten nach einer Fettabsaugung / Liposuktion
• Kunst- oder Behandlungsfehler
• Behandlungen in einem nicht im Versicherungsschein genannten Land
• subjektive Unzufriedenheit, aber Option „medassure beHappy“
• Patienten mit bestehender Diagnose Kapselfibrose: Keine Versicherbarkeit möglich (laut Webseite 5.6.2026)
• Komplikationen, die auf eine Produkthaftung zurückzuführen sind
• selbst beigebrachte Verletzungen
• vorsätzliche Handlung
• Kapselfibrose 1 und 2
• Nervenverletzungen
• Parästhesie
• Psychische Erkrankungen, Depression, Breast-Illness-Syndrom
• Eingriffe vor Versicherungsbeginn
• Fahrtkosten
• Kunst- oder Behandlungsfehler
• Komplikationen, die ohne med. Behandlung abheilen
• subjektive Unzufriedenheit
• Brustvergrößerung: keine Versicherung möglich bei Personen, die bereits eine Kapselfibrose erlitten haben
• Produkthaftung (Implantatkosten bei Garantieablehnung maximal 600 EUR)
• selbst beigebrachte Verletzungen
• Straftaten
• Kapselfibrose 1 und 2
• Narben
• Asymmetrien und Formverschlechterungen, diese jedoch versichert infolge krankhafter Veränderung, die optisch beeinträchtigen
• Kuren, Sanatorien, Erholungsheime
• Nervenverletzungen
• Parästhesie
• Sensibilitätsstörungen
• Taubheitsgefühle
• Strahlenschäden
• Erblindung bei Augenlidstraffungen
• Haarausfall bei Stirn- und Facelifts
• psychische Reaktionen
• Sanktionsklausel
• Faltenbehandlungen: Personen mit Autoimmunerkrankungen, Herpes, Akne oder Hautentzündungen, mit erhöhter Blutgerinnungsgefahr, Unverträglichkeit mit Hyaloronsäure, Schwangere und stillende Mütter
Obliegenheiten• Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen
• Unterlagen einzureichen: ärztliche Behandlung, Rechnung bzw. Leistungsabrechnung Krankenversicherung
• Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen
• Unterlagen einzureichen: ärztliche Behandlung, Rechnung bzw. Leistungsabrechnung Krankenversicherung
• Meldepflicht für Behandlungen in Textform oder telefonisch
• Rückforderungsbescheid GKV / PKV unverzüglich vorlegen
• Vorgaben zur Schadenregulierung befolgen
• Meldepflicht einer Komplikation, spätestens vor einem Eingriff (schriftlich)
• Kostenvoranschlag einreichen
• Rückforderungsanspruch GKV oder Ablehnung Beihilfe unverzüglich anzuzeigen
• Vorlage Rechnungen oder Ablehnung PKV / Beihilfe
• Geltendmachung von Garantieansprüchen gegenüber Herstellern von Implantaten
• Nachweis Grad Kapselfibrose
VertragsbeendigungKündigung nach Mindestvertragsdauer zum Monatsende möglich; Versicherer jährliches KündigungsrechtKündigung nach Mindestvertragsdauer zum Monatsende möglich; Versicherer jährliches KündigungsrechtNach 12 Monaten oder nach individueller Vereinbarung, Nachhaftung bis zum Ende maximale Behandlungsdauer12, 24 oder 36 Monate nach Eingriff
Vertragsbeendigung FillerbehandlungFiller / Botox / Fadenlifting, Fettabsaugung (auch Lipödem): maximal 3 versicherte Behandlungen innerhalb eines Jahres; 3. Behandlung innerhalb eines Jahres, Versicherungsschutz für 180 Tage nach jeder Behandlung, Vertragsende spätestens 180 Tage nach der 3. Behandlung
Fälligkeit LeistungInnerhalb eines Monats nach Leistungsentscheidung, Zahlung dann innerhalb von zwei WochenInnerhalb eines Monats nach Leistungsentscheidung, Zahlung dann innerhalb von zwei Wochen
MehrwertsteuerKeine Mehrwertsteuererstattung, falls Leistung umsatzsteuerbefreit ist
Grundlage Vergleich: AVB (Stand) und Kundeninformationen, WebseiteAVB beautyprotect LITE (Stand 07.2025)AVB beautyprotect PRO (Stand 07.2025), AVB beautyprotect VIP (Stand 07.2025)AVB medassure beauty (Stand 07.2023), AUB medassure beHappy (Stand: 02.2024), IPID: Webseite (Stand 5.6.2026)AVB safe4beauty (Stand 01.2025 DE)

*; **; ***; ****: Vergleiche die Fußnoten in der Tabelle 1

Kapselfibrose richtig versichern

Die Kapselfibrose ist der häufigste Grund, warum eine Folgekostenversicherung gebraucht wird: Bis zu 20 % aller Frauen mit Brustimplantaten entwickeln innerhalb von zehn Jahren eine behandlungsbedürftige Verhärtung (Baker Grad 3 oder 4) – die Krankenkasse zahlt die OP nicht und darf sogar Kosten zurückfordern. Umso wichtiger ist der Blick in die Bedingungen: medassure beauty und safe4beauty versichern nur Grad 3 und 4 und lehnen Kundinnen mit bestehender Kapselfibrose ab; beautyprotect PRO/VIP deckt als einziger Tarif alle Baker-Grade und versichert auch bereits eingesetzte Implantate. Alle Details, Kosten und Behandlungswege im großen Kapselfibrose-Ratgeber.

Häufige Fragen & Fachbegriffe einfach erklärt

Was ist ein Aktuar?

Ein Aktuar ist ein staatlich anerkannter Versicherungsmathematiker. Aktuare bewerten Risiken, berechnen Tarife und prüfen die finanzielle Stabilität von Versicherungsprodukten auf mathematischer Grundlage.

Was sind AVB in der Folgekostenversicherung?

AVB steht für Allgemeine Versicherungsbedingungen. Sie enthalten die vertraglichen Vereinbarungen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, insbesondere den Leistungsumfang, Ausschlüsse und Obliegenheiten.

Was bedeutet GKV-Regress (§ 52 SGB V)?

Wer gesetzlich versichert ist (GKV) und nach einer Schönheits-OP eine Komplikation erleidet, muss sich per Gesetz an den Behandlungskosten beteiligen – die Krankenkasse darf sich das Geld vom Patienten zurückholen. Diese Rückforderung nennt man Regress. Eine Folgekostenversicherung übernimmt genau diese Forderung, bei den verglichenen Tarifen bis zu 300.000 EUR.

Was bedeutet Regelversorgung?

Die Regelversorgung ist die normale medizinische Versorgung über Krankenkasse oder private Krankenversicherung – also Ärzte mit Kassenzulassung und öffentliche Krankenhäuser. Das Gegenteil ist die private Behandlung außerhalb der Regelversorgung, z. B. beim Privatarzt oder in einer Privatklinik, die man komplett selbst bezahlen muss.

Was heißt „subsidiär“?

Subsidiär bedeutet nachrangig: Die Folgekostenversicherung zahlt erst das, was nach der Vorleistung von Krankenkasse, privater Krankenversicherung oder Beihilfe noch übrig bleibt. Sie springt also für die Lücke ein, nicht für die gesamte Rechnung.

Was sind Obliegenheiten?

Obliegenheiten sind Pflichten, die der Versicherte erfüllen muss, damit die Versicherung zahlt – zum Beispiel eine Komplikation sofort zu melden oder Rechnungen und Unterlagen einzureichen. Wer eine Obliegenheit verletzt, riskiert seinen Leistungsanspruch.

Was ist die GOÄ und der 3,5-fache Satz?

Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) legt fest, wie viel Ärzte für private Behandlungen abrechnen dürfen. Je nach Aufwand darf der Grundpreis mit einem Faktor multipliziert werden – üblich ist bis zum 3,5-fachen Satz. Manche Tarife erstatten Privatrechnungen nur bis zu dieser Grenze.

Was ist ein Assekuradeur?

Ein Assekuradeur ist ein spezialisiertes Unternehmen, das im Auftrag eines Versicherers dessen Produkte entwickelt, vertreibt und verwaltet – quasi das Bindeglied zwischen Versicherer und Kunde. Die Versicherung selbst trägt aber der dahinterstehende Versicherer.

Was ist eine Kapselfibrose und was bedeuten die Baker-Grade?

Eine Kapselfibrose ist die häufigste Komplikation nach einer Brustvergrößerung: Das Narbengewebe um das Implantat verhärtet sich. Die Schwere wird in Baker-Grad 1 (kaum spürbar) bis 4 (hart, schmerzhaft, OP nötig) eingeteilt. Die Tarife unterscheiden sich stark darin, welche Grade versichert sind. Mehr dazu im Kapselfibrose-Ratgeber.

Quellen

Der Vergleich basiert auf den offiziellen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Anbieter. Die zugrunde liegenden Dokumente zum Nachlesen:

📄 Vollständiger Vergleich als PDF

Der komplette Vergleichstest 2026 – beautyprotect LITE, PRO & VIP, medassure beauty, safe4beauty

PDF herunterladen

Hinweis zur Unabhängigkeit: Dieser Vergleich wurde von Gehling Consulting auf Basis der offiziellen AVB erstellt. Die Bewertung erfolgte ausschließlich nach fachlichen Kriterien. Stand: Juni 2026.